Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten und Beschäftigten in Altersteilzeit bei Sonderzahlungen – Urteil des Arbeitsgerichts Köln
Die 18. Kammer des Arbeitsgerichts Köln (ArbG Köln) stellte mit Urteil vom 28.02.2024 , Az. 18 Ca 4857/23, abrufbar unter folgendem Link, fest, dass eine nur anteilige oder unterlassene Auszahlung der