
Kapitalmarktabhängiger Stornoabzug in der Lebensversicherung – BGH klärt die Anforderungen an die „Bezifferung”
Mit Urteil vom 18.03.2026, Az. IV ZR 184/24, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein sogenannter kapitalmarktabhängiger Stornoabzug in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Lebens- oder Rentenversicherung wirksam vereinbart werden kann, wenn das Berechnungsverfahren für den Versicherungsnehmer ohne versicherungsmathematische Spezialkenntnisse nachvollziehbar




