
Keine Rüge – keine Mängelrechte. Was bedeutet dies für Unternehmen? – Urteil des OLG München
Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 25.03.2026 (Az. 7 U 1232/24) zentrale Leitlinien zum Zusammenspiel von kaufmännischer Rügeobliegenheit (§ 377 HGB) und Gewährleistungsansprüchen im B2B-Kauf bekräftigt und konkretisiert. Kernaussage: Trifft den Käufer die Rügeobliegenheit, scheiden kaufrechtliche Mängelrechte aus,




