LTMK erwirkt Vorlage zum Bundesverfassungsgericht

Der sechste Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat in dem von unserem Partner Rechtsanwalt Fritz Marx betreuten Verfahren des ehemaligen Kölner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers gegen das Land Nordrhein-Westfalen in der mündlichen Verhandlung vom 15.12.2021 beschlossen, das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Wege einer Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG einzuholen.

Das OVG NRW folgt damit der Argumentation von LTMK-Partner Rechtsanwalt Fritz Marx, der bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln deutlich gemacht hatte, dass seiner Auffassung nach erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung des § 37 Abs. 1 Nr. 5 LBG NRW bestehen.

 

Unsere Pressemitteilung mit weiteren Informationen zu dem Fall ist abrufbar unter folgendem Link.